Wir über uns
 

In Kürze

Vorstand

Ziele

Chronik/Erfolge

Satzung

 
In Kürze
 

1. BV Mülheim e. V. 

Ein reiner Badminton-Verein stellt sich vor.

gegründet: 1956

Vereins-Nr. 48 des Badminton-Landesverbandes NRW

   

Ziele lt. Satzung:

Pflege und Förderung des Badminton-Sports, insbesondere durch

        

- regelmäßiges Training

 

- Mannschaftsspiele (Meisterschaftsspiele)
  - Ranglistenspiele (Einzel, Doppel, Mixed)
  - Ausrichtung von Veranstaltungen, Wettbewerben
   
Hohe Zeiten: 13 Deutsche Meisterschaften der Senioren in Folge von 1968 - 1980
   
Der Bruch: Meister der 2. Bundesliga Nord in 1996/1997
  Verzicht auf Aufstieg aus finanziellen Gründen
  Start in Regionalliga in 1997/1998. Abstieg in Oberliga
  Wechsel zwischen Regionalliga und Oberliga seither
    
Der Neuaufbau: Weitgehender Rückgriff auf eigene Spieler
    Aufbau über aktive Schüler- und Jugendarbeit
  - Sichtung und Förderung von Talenten
  - Bildung und Betreuung von Mini-Mannschaften, mehreren Schüler- und
    Jugendmannschaften
  - Erstklassiges Training im Verein und Turnierbesuche
  - Förderung und Entwicklung von Kaderspielerinnen und -spielern
 

- Gute Trainingsbedingungen durch breite Spitze, Stärkung des Zusam-     mengehörigkeitsgefühls und der Teambildung

 

- Zahlreiche Erfolge bei Ranglistenturnieren und Meisterschaften auf Bezirks-,  Landes- und Bundesebene

  Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Schüler:
1989 Deutscher Meister
  2000 Deutscher Vizemeister
2001 Deutscher Meister
2002 Dritter Platz
2003 Vierter Platz
2004 Fünfter Platz
  Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften der Schüler:
 

2000 Westdeutscher Meister

2001 Westdeutscher Meister
2002 Westdeutscher Meister
2003 Westdeutscher Vize-Meister
2004 Westdeutscher Vize-Meister
Sonstiges
2002 Wahl zur Mannschaft des Jahres in Mülheim
Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Jugend:
  2003 Vierter Platz
2004 Dritter Platz
2005 Deutscher Meister
  2009 Dritter Platz
Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften der Jugend:
2003 Westdeutscher Vize-Meister
2004 Westdeutscher Meister
  2005 Westdeutscher Meister
  2005 Teilnahme durch den BJA verweigert
2007 Westdeutscher Vize-Meister
  2009 Westdeutscher Vize-Meister
Heute: 278 Mitglieder (Stand Juli 2009)
  aktiver Spielbetrieb 2009/2010:      6 Seniorenmannschaften

 

                                                  2 Jugend-, 3 Schülermannschaften
                                                    1 Minimannschaft
  Breitensportangebote, allgemeine Förderung des Badmintonsports
 
Vorstand und Vereinsarbeit
Vorsitzender Thomas van Emmenes, Wenderfeld 72, 45475 Mülheim, Tel: 0208/74 05 390

Email: t.emmenes@1-bv-muelheim.de

Stellvertreter Bernhard Schäfers, Brunostraße 22, 45470 Mülheim, Tel: 0208/43 29 77

Email: b.schaefers@1-bv-muelheim.de

Geschäftsführer Henk Kaspers, Kirchfeldstraße 22, 45219 Essen, Tel: 0170/18 51 960

Email: h.kaspers@1-bv-muelheim.de

Kassierer Michaela Peiffer, Carl-Funke-Straße 14, 45259 Essen, Tel: 0177/88 06 247

Email: m.peiffer@1-bv-muelheim.de

Sportwart

Berthold Altenbeck, Winkelstraße 20, 46117 Oberhausen, Tel: 0208/89 04 92

Email: b.altenbeck@1-bv-muelheim.de

Breitensportwart Udo Reinhardt, Eibenkamp 21, 45481 Mülheim, Tel: 0208/48 58 21

Email: u.reinhardt@1-bv-muelheim.de

Pressewart

Wim Kölsch, Prinzeß-Luise-Straße 109, 45479 Mülheim, Tel: 0163/51 02  613

Email: wim.koelsch@1-bv-muelheim.de

Jugendwart Dr. Erich Maly, Hasselkamp 13, 45481 Mülheim, Tel: 0208/487751

Email: e.maly@1-bv-muelheim.de

Schülerwartin Anja Bölter, Lehnerstraße 2a, 45481 Mülheim, Tel: 0208/48 68 38

Email: a.boelter@1-bv-muelheim.de

Ehrenrat Gerd Eumann,  Steinknappen 68, 45470 Mülheim, Tel: 0208/360905
Beisitzer Heinz Kroker, Zunftmeisterstaße, 26, 45468 Mülheim, Tel: 0208/478833
Günter Briel, Kattowitzer Straße 25, 45470 Mülheim, Tel.: 0208/3 28 39
Ersatzbeisitzer Sven Kucki, Kämpchenstraße 21, 45468 Mülheim, Tel: 0208/3899055
  Annegret Reinecke, Karl-Forst-Straße 29, 45481 Mülheim, Tel: 0208/488739
Jugendausschuss Anja Bölter (Schülerwartin), Dr. Erich Maly (Jugendwart),
Beisitzer Katharina Altenbeck und Tanja Spennhoff (Beisitzerinnen)
Trainer Berthold Altenbeck, Dharma Gunawi, Tanja Spennhoff, Gregory Schneider
Internet W. & B. Kölsch
Vereinsanschrift 1. BV Mülheim, Postfach 10 03 24, 45403 Mülheim an der Ruhr
Internet:            www.1-bv-muelheim.de
E-Mail  :           info@1-bv-muelheim.de
Bankverbindung Sparkasse Mülheim - BLZ: 362 500 00 - Konto: 300 056 520

 

Chronik/Erfolge
 
1956 Gründung als 48. Verein des Badminton-Verbandes NRW
1966 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Senioren) 2. Platz
1968-1980 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Senioren):   (13 Jahre in Folge!) 1. Platz
1978 Europa-Cup (Senioren) 2. Platz
1989   Deutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 1. Platz
1992   Deutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 2. Platz
1996/1997 2. Bundesliga Nord 1. Platz
1999/2000   Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Schüler) 2. Platz
2000/2001 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Schüler) 1. Platz
2001/2002 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Schüler) 3. Platz
2002/2003 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Schüler) 4. Platz
Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Jugend) 4. Platz
2003/2004 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Schüler) 5. Platz
Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Jugend) 3. Platz
2004/2005 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Jugend) 1. Platz
2008/2009 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (Jugend) 3. Platz

1999/2000

Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 1. Platz
2000/2001 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 1. Platz
2001/2002 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 1. Platz
2002/2003 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 2. Platz
Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 2. Platz
2003/2004 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 1. Platz
Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Schüler) 2. Platz
2004/2005 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 1. Platz
2006/2007 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 2. Platz
2008/2009 Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften (Jugend) 2. Platz
2010   2. Bundesliga Nord 1. Platz

Erfolge einzelner Spielerinnen und Spieler in Einzel-, Doppel- und Mixed-Wettbewerben auf west- deutscher, deutscher und europäischer Ebene.

 

Verein und Spieler arbeiten an einer Fortsetzung dieser Erfolgsliste.

 

Wir danken der Stadt Mülheim an der Ruhr und allen, die uns in der Vergangenheit unterstützt haben und insbesondere denen, die uns jetzt und künftig unterstützen.

 
Ziele
 
Unsere Ziele, unser Anspruch
1. BV Mülheim etablieren als
- die Adresse für Badmintonsport in Mülheim an der Ruhr und Umgebung
- Hochburg und Talentschmiede für Schüler und Jugend im Bezirk
- Sympathieträger der Stadt Mülheim an der Ruhr und für Werbepartner, Sponsoren, Förderer
Hierzu wollen wir den Badmintonsport stärker in die Öffentlichkeit tragen, unsere Angebote im Breitensport ausbauen und die sportliche Entwicklung weiter voran treiben.
Unseren eigenen Kraftanstrengungen liegt folgendes Konzept zugrunde:
- Weckung des Interesses junger Kinder am Badmintonspiel. Nutzung des natürlichen Bewegungs-
  dranges und
- Umsetzung der Freude an Bewegung im Training. Behutsame Förderung von Technik und Kondition.
  Ausbildung und Förderung talentierter Spielerinnen und Spieler durch spezielles Training und Hin-
  führung zu Wettkampfpraxis und Freude an der eigenen Leistung.
- Über sportliche Grundeinstellung (Beachtung von Regeln, Fairness...) Anleitung bei Entwicklung von
  Einsatzfreude, kämpferischer Einstellung, körperlicher und geistiger Fitness und körperlicher und
  geistiger Fähigkeiten. Hilfen beim Umgang mit Siegen und Niederlagen.
- Ausbildung und Förderung von besonderen Talenten über Jahre hinweg mit folgenden Schwer-
  punkten: Leistungsorientiertes Training, Aufbau von Auswahlspielerinnen und -spielern, Vermittlung
  von Teamgeist, Übernahme von Verantwortung, Persönlichkeitsentwicklung.
Als Hilfen von außen sind willkommen und erwünscht:
- Anerkennung bei herausragenden Leistungen, z. B. durch Ehrungen, Empfänge, Presseberichte,...
- verbesserte Trainingsbedingungen (Hallen, Zeiten, größerer Trainerstab) und finanzielle Unterstützung
Gerade unsere jungen Spielerinnen und Spieler können durch solche Hilfen weiter gefördert und motiviert
werden. Sie werden uns eine Unterstützung sicherlich mit besonderem Einsatz danken.
Eine Investition in die Jugend hilft und zahlt sich sich auch für den Förderer aus, sieht er doch relativ
schnell, was er mit seinem Engagement bewirkt hat und welche Erfolge er mit ermöglicht hat.
Wie und womit Sie uns helfen können, Möglichkeiten der Unterstützung:
- Besuch unserer Veranstaltungen (Spiele, Turniere,...)
- Mitgliedschaft (aktiv oder auch inaktiv)
- Förderung durch Zahlungen für: - Anzeigen in der Vereinszeitschrift
- Werbung bei Veranstaltungen (Spielen, Turnieren)
- Werbung auf Trainingsanzügen und Trikots einzelner Mann-  
  schaften (Senioren, Jugend, Schüler)
- Demonstrationen, Schaukämpfe
- Durchführung von Schulungen, spezielle Trainingseinheiten für
  eigene Spieler
- Übernahme und Durchführung von Lehrgängen, Schulungen,
  speziellen Trainingseinheiten
- Ausrüstung (Trainingsanzüge, Trikots, Schläger, Bälle,...)
-Preise (Pokale,...) bei Ausrichtungen von Turnieren
- Förderung durch Spenden (Spendenbescheinigung möglich)
- Anregungen zur Verbesserung der Verankerung des Vereins im gesellschaftlichen Leben und Umfeld
Ziele für die Jahre 2008 - 2010
Allgemeine Ziele
- Sicherung und Weiterführung unserer Aufbauarbeit, Entwicklung von Spielerinnen und Spielern,
  Erfolge der Jugendarbeit in den Seniorenbereich tragen.
- Ausbau unserer Aktivitäten im Breitensport.
- Stärkere Verankerung des Badmintonsports im Sportgeschehen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
- Verbesserung unserer Öffentlichkeitsarbeit, verstärkte Präsenz in Presse, Werbemaßnahmen,
- Gewinnung weiterer Mitglieder.
- Gewinnung von Zuschauern, Freunden und Sponsoren.
- Verbesserung unserer finanziellen Basis.
Sportliche Ziele
Senioren:
1. Mannschaft:  Klassenerhalt 2. Bundesliga
2. Mannschaft:  Klassenerhalt Regionalliga
3. Mannschaft:  Aufstieg Oberliga
4. Mannschaft:  Aufstieg Verbandsliga
5. Mannschaft:  Klassenerhalt Bezirksklasse
6. Mannschaft:  Klassenerhalt Kreisklasse
7. Mannschaft:  Mittelfeld Kreisklasse
Schüler: Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften:  Teilnahme
Jugend:  Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften:  Teilnahme
             Deutsche Mannschaftsmeisterschaften:        
Jugend:
In den Einzelwettbewerben erwarten wir vordere Plätze bei NRW- und DBV-Ranglisten sowie
Viertelfinal-/Halbfinal-/Finalteilnahmen bei Westdeutschen und Deutschen Meisterschaften.
Schüler:
In den Einzelwettbewerben erwarten wir in allen Jahren gute Plätze bei NRW-Ranglisten sowie
Viertelfinalteilnahmen bei den Westdeutschen Meisterschaften.
Stand: Juni 2009
 
Satzung

1. Badminton-Verein Mülheim an der Ruhr e.V.

  • Satzung

  • Spiel- und Trainingsordnung

  • Jugendordnung

 

Stand per 20. Mai 2002

S A T Z U N G

 

I. Abschnitt

Name und  Zweck des Vereins

Der Verein trägt den Namen "1. Badminton-Verein Mülheim an der Ruhr". Er ist Mitglied des Badminton- Landesverbandes von Nordrhein-Westfalen unter Nr. 48 und ist in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen worden.

§ 2

Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung des Badmintonsports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die regelmäßige Durchführung von Trainingsstunden, Beteiligung an Wettkämpfen und die Ausrichtung von Veranstaltungen. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

§ 3

Der Verein verfolgt keine politischen oder konfessionellen Ziele. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster

Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch  unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

II. Abschnitt

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

§ 4

Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand.

§ 5

Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch Austritt;
2. durch Ausschluss;
3. durch Auflösung des Vereins;
4. durch Tod;

§ 6

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es
1. Die Satzung des Vereins gröblich missachtet

2. der Erfüllung seiner geldlichen Verpflichtungen trotz zweifacher Aufforderung des Kassierers nicht nachkommt,

3. sich unehrenhaft verhält,

4. gröblich gegen Ansehen oder Interessen des Vereins verstößt.

§ 7

Der Austritt eines Mitglieds ist der Geschäftsstelle des Vereins per Einschreiben mitzuteilen. Der Austritt gilt erst als erfolgt, wenn der Austretende sämtlichen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen ist. Austrittserklärungen, die nach dem 31. Dezember erfolgen, befreien nicht mehr von der Beitragspflicht des folgenden Geschäftsjahres. In besonderen Fällen kann der Vorstand Ausnahmen gestatten.

III. Abschnitt

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 8

Die Mitglieder haben das Recht, im Rahmen der Spiel- und Trainingsordnung am Spielbetrieb des Vereins teilzunehmen.

§ 9

Die volljährigen Mitglieder haben Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen. Volljährig sind die Mitglieder, die ihr 18.Lebensjahr  vollendet haben.

§ 10

Volljährige Mitglieder können zu allen Ämtern gewählt werden.

§ 11

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr sowie Regelungen zur Beitragsermäßigung von Familien.

 
Alle Rechte der Mitglieder ruhen, solange die fälligen Beiträge trotz Mahnung nicht entrichtet sind.
 
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der zu Beginn eines Jahres fällig wird.
 
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
  
Über Beitragsermäßigung oder Beitragsfreiheit entscheidet der Vorstand.
 

§ 12

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzungen des Vereins zu befolgen.
 

IV. Abschnitt

Führung des Vereins

 

§ 13

(1) V O R S T A N D
  
Die Leitung des Vereins obliegt dem Vorstand. Dem Vorstand gehören an:
 

1. der Vorsitzende

2. der stellvertretende Vorsitzende
3. der Geschäftsführer
4. der Kassierer
5. der Sportwart
6. der Jugendwart      
7. der Schülerwart

8. der Pressewart

9. der Breitensportwart

 
Die unter 1. bis 3. genannten Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden Vorstand.
 
(2) O R G A N E
 

Organ des Vereins ist der Ehrenrat, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, sowie zwei Ersatz-beisitzern, die dann herangezogen werden, wenn der Vorsitzende bzw. die Beisitzer verhindert sind. Der Ehrenrat kann nur in der Besetzung von drei Personen entscheiden. Bis zur Erstellung einer Rechtsordnung arbeitet der Ehrenrat in Anlehnung an die Bestimmungen des Badminton-Verbandes NRW bzw. des Deutschen Badminton-Verbandes.

 

Organ des Vereins ist der Jugendausschuss, bestehend aus dem Jugendwart, dem Schülerwart und vier Beisitzern, von denen zur Zeit der Wahl einer Jugendlicher und einer Schüler sein muss.

  

§ 14

Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins obliegt dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.

§ 15

Der Vorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Wiederwahl ist zulässig.  
    

§ 16  

Jährlich findet möglichst in den ersten drei Monaten des Jahres eine Mitgliederversammlung statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes und auf schriftlichen Antrag von mindestens1/3 der Mitglieder einberufen.

       

§ 17  

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung mindestens sechs Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung ein. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung müssen der Geschäftsstelle mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen.  

Anträge, die die Jugendlichen und Schüler betreffen, können nur dann von einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung angenommen werden, wenn sie dem Jugendausschuss zur Kenntnis gegeben worden sind. Bei entsprechenden Dringlichkeitsanträgen muss wenigstens der Jugendausschuss vorher einstimmig zugestimmt haben.

 

§ 18  

Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand mit Ausnahme des Jugendausschusses. Sie bestätigt den nach Maßgabe der Jugendordnung gewählten Jugendausschuss. Sie beschließt Änderungen der Satzung. Sie wählt jährlich zwei Kassenprüfer. Alle Amtsträger müssen ihre Ämter niederlegen, wenn die Mitgliederversammlung ihnen das Vertrauen entzieht.    

 

§19  

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens drei  Vorstandsmit-glieder anwesend sind. Auf Verlangen eines jeden Vorstandsmitglieds hat eine Sitzung stattzufinden.  

  
V. Abschnitt  
Beschlussfassung
 

§ 20

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Stimmen gefasst. Zu einer Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Stimmen erforderlich. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederver-sammlung ist beschlussfähig. Über die gefassten Beschlüsse ist Protokoll zu führen.  

 

§ 21

Bei mehreren Wahlvorschlägen ist durch Stimmzettel abzustimmen. Bei Wahlen ist über jedes einzelne Amt gesondert abzustimmen.  

 
VI. Abschnitt  
Auflösung des Verein s
 

§ 22  

Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss von mindestens 3/4 der Mitglieder schriftlich gestellt werden.

Die Auflösung kann nur von einer besonders dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss muss mit 4/5 der stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden. Nach Auflösung des Vereins wird Vermögen nach beendeter Liquidation dem Sportamt der Stadt Mülheim an der Ruhr für Zwecke der sportlichen Jugendpflege zugeführt. Eine Ausschüttung des Vermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.

 
 
VII . Abschnitt  
Schlussbestimmungen 

§ 23

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.  
 

§ 24

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 22.03.1963 angenommen und ist beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr unter Nr. VR 504 eingetragen.  

 
  

SPIEL- UND TRAININGSORDNUNG 

 

1.   Die Spiel- und Trainingsordnung soll einem geregelten Spiel- und Trainingsablauf in unserem Verein dienen.

      Sie gilt als Anlage zu unserer Vereinssatzung.

 

2.   Für die Aufstellung der Senioren-Mannschaften sind der Sportwart und der jeweilige Mannschaftsführer

      zuständig. Die Aufstellung der Jugendmannschaften nehmen der Jugendausschuss und der jeweilige 

      Mannschaftsführer vor, bei den Schülern der Jugendausschuss und der jeweilige Mannschaftsführer. Bestehen

      Unklarheiten bei der Mannschaftsaufstellung zwischen Sportwart bzw. Jugendausschuss und Mannschafts- 

      führer muss in Verbindung mit dem Vorstand eine Entscheidung herbeigeführt werden.

   

3.   Die Mannschaftsführer werden jährlich in geheimer Abstimmung von den Mitgliedern der jeweiligen Mannschaft

      gewählt. Für die Durchführung der Wahl sind der Sportwart bzw. Jugendwart zuständig.

 

4.   Die Mannschaftsaufstellungen müssen eine Woche vor dem Spieltermin den infrage kommenden Spielern

      mitgeteilt werden. 

  

5.   Für die Beschaffung von Bällen sind der Sport- bzw. Jugendwart verantwortlich. Sie bestimmen, mit welchen

      Bällen bei Verbandsspielen und im Training gespielt wird.  Für die Verteilung und Abrechnung sind die

      jeweiligen Mannschaftsführer zuständig. Die anfallenden Ballkosten bei Verbandsspielen sind innerhalb einer

      Woche von den Mannschaftsführern mit dem Kassierer abzurechnen.

  

6.   Die Abwicklung der Verbands- und Freundschaftsspiele wird vom Sport- bzw. Jugendwart vorgenommen. Sie

      können dazu andere Personen beauftragen.  

7.   Sport- und Jugendwart benennen die Spieler, die zu Turnieren gemeldet werden. Ob Startgebühren vom Verein

      bezahlt werden, beschließt der Vorstand. Ausschlaggebend soll die jeweilige Kassenlage sein. Sport- und

     Jugendwart können auf Wunsch weitere Spieler zu Turnieren zulassen, sofern diese die Startgebühren selbst

      tragen.  Der besseren Übersicht wegen sind diese Gebühren vorher an den Sport- bzw. Jugendwart zu zahlen.

 

8.   Spieler dürfen nur mit Erlaubnis des Sport- bzw. Jugendwarts starten. Ein Start ohne Genehmigung  ist vom   

      Sport-  bzw. Jugendwart unmittelbar dem Ehrenrat unseres Vereins zwecks Eröffnung eines Verfahrens zu

      melden.

 

9.   Ein Wechsel der Startberechtigung eines Vereinsmitglieds ist nur in der von Badminton-Landesverband NRW

      festgesetzten Zeit eines jeden Jahres möglich. Ausnahmen bei nachgewiesenem Wohnungswechsel bleiben

      bestehen.

 

10. Sport- und Jugendwart haben die Aufgabe, ein auf Leistung ausgerichtetes Training in geordneter Weise durch-

     zuführen bzw. zu überwachen. Die Spieler sind dabei in Leistungsgruppen einzuteilen.  

 

11. Die Einteilung der Trainingsstunden wird vom Sport- bzw. Jugendwart in Verbindung mit dem Vorstand vorge-

      nommen.

 
12. Sport- und Jugendwart sind verpflichtet, die Spieler zur Teilnahme am Trainingsbetrieb anzuhalten.
 

13. Nichtmitglieder dürfen nur mit Genehmigung eines Vorstandmitgliedes am Training bis zu vier Wochen teil-

     nehmen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Teilnahme am Training zur Vorbereitung auf die Deutsche

     Meisterschaft dient.

14. Sämtliche bisherigen Beschlüsse, die den Spiel- und Trainingsbetrieb betreffen, sind durch Annahme dieser

     Spiel- und Trainingsordnung aufgehoben.  

Die vorstehende Spiel- und Trainingsordnung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am

am 16. Juni 1970 von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.  

 
Sie ist als Anlage zu unserer Satzung beim Amtsgericht hinterlegt.  
  

Änderungen zur Spiel- und Trainingsordnung ergaben sich bisher auf der Mitgliederversammlung am 13. Oktober

1976 und 14. März 1980.

 

JUGENDORDNUNG

 
Mitgliedschaft  

  

§ 1

Mitglieder der Jugendabteilung des 1. BV Mülheim sind alle Jugendlichen des 1. BV Mülheim bis zum vollendeten

18. Lebensjahr gemäß Stichtag des Deutschen Badminton-Verbandes (auf die Erklärung in § 9 Satzung wird verwiesen) sowie die in die Jugendabteilung gewählten Vertreter und Mitarbeiter.  

 

Aufgaben

 

§ 2  

Die Jugendabteilung des 1. BV Mülheim führt und verwaltet sich und die ihr zufließenden zweckgebundenen

Mittel im Rahmender Satzung des 1. BV Mülheim selbstständig, wobei die Verwaltung und Buchung der Gelder durch den Kassierer des 1. BV. Mülheim erfolgt. Aufgaben der Jugendabteilung des 1. BV Mülheim sind die Pflege und Förderung des Badmintonsports und des Gemeinschaftssinns.  

  

Organe  

 

§ 3  

Organe der Jugendabteilung des 1. BV Mülheim sind:  
  

a) der Vereinsjugendtag  

b) der Jugendausschuss 
 

 Der Vereinsjugendtag  

§ 4  

a)  Es gibt ordentliche und außerordentliche Vereinsjugendtage. Sie sind das Oberste Organ der Jugendabteilung

     des1. BV. Mülheim. Der Vereinsjugendtag besteht aus den Jugendlichen und Schülern des 1. BV Mülheim.

     Jedes Mitglied der Jugendabteilung hat auf dem Vereinsjugendtag eine Stimme. Außerdem hat jedes Jugend-

     ausschussmitglied eine Stimme.  

 

      Das Stimmrecht der Jugendausschussmitglieder endet gleichzeitig mit ihrem Amt im Jugendausschuss.

  

b)  Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:  

     1. Empfehlungen an den Jugendausschuss für die Festlegung der Richtlinien in der Vereinsjugendarbeit

 

     2. Empfehlungen an den Jugendausschuss für die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeiten des Jugend-

         ausschusses. 

  

     3. Entgegennahme der Berichte des Jugendausschusses.  

 

     4. Entlastung des Jugendausschusses.  

 

     5. Wahl des Jugendausschusses

 

c)  Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird sechs Wochen vorher vom Jugendausschuss

     einberufen. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vereinsjugendwart spätestens vier Wochen (Poststempel) 

     vor dem Vereinsjugendtag  vorliegen. Die Tagesordnung ist drei Wochen vorher festzulegen.  

     Auf Antrag eines Drittels der Jugendlichen und Schüler  oder aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Be-

     schlusses  des Jugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von drei Wochen

     mit einer Ladungsfrist von zehn Tagen stattfinden.  

 

d)  Anträge und Vereinsjugendtag können von den Jugendlichen und Schülern und vom Jugendausschuss gestellt

     werden.  

 

     Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Vereinsjugendtag mit einfacher Mehrheit die

     Dringlichkeit anerkennt.  

 

e)  Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten

     Vertreter nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versamm-

     lungsleiter auf Antrag  festgestellt wird.  

 

 f)  Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dies gilt auch für Wahlen.

  

Der Jugendausschuss

 

§ 5  

Der Jugendausschuss besteht aus:  
 
dem Jugendwart
dem Schülerwart
vier Beisitzern, von denen zur Zeit der Wahl einer Jugendlicher und einer Schüler sein muss.  

Im Verhinderungsfalle wird der Vorsitzende von einem Beisitzer vertreten. Jugendwart und Beisitzer werden vom Vereinsjugendtag  für die Dauer eines Jahres gewählt.  

 

Sie bleiben bis zur Neuwahl des Jugendausschusses im Amt. Die Wahlperiode soll der Mitgliederversammlung des 1.BV Mülheim angeglichen werden. In den Jugendausschuss ist jeder Vereinsangehörige wählbar. Der Jugend-ausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.  

Der Vorsitzende des Jugendausschusses vertritt die Interessen der Jugendabteilung und der Schülerwart vertritt

die Interessen der Schülerabteilung des 1. BV Mülheim innerhalb des 1. BV Mülheim sowie auch gegenüber anderen Vereinen und den zuständigen Verbandsorganen.

 

Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung und Ordnungen des Vereins.  

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt.  

 

Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Jugendausschusses ist vom Vorsitzenden binnen zwei Wochen eine Sitzung einzuberufen.  

 

Wahlen

§ 6

a)  Die Wahl des Jugendausschusses erfolgt auf dem Ordentlichen Vereinsjugendtag.  

 

b)  Der Ordentliche Vereinsjugendtag soll mindestens vier Wochen vor der Ordentlichen Jahreshauptversammlung

     des 1.BV Mülheim stattfinden.  

 

c)  Der Jugendausschuss hat die Einberufung des Ordentlichen Vereinsjugendtages sechs Wochen vorher dem

     Vorstand mitzuteilen.  

 

d) Die Teilnahme am Vereinsjugendtag steht jedem Mitglied des 1. BV Mülheim offen.  

 

Wettkampfordnung  

 

§ 7  

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Spiel- und Trainingsordnung des Vereins.  

Ranglistenbestimmungen für den Jugend- und Schülerbereich des 1. BV Mülheim  

1.   Der Jugendausschuss führt Ranglistenturniere (evtl. nach Alterklassen getrennt) durch.  
 
2.   Teilnahmeberechtigt sind alle Spielerinnen und Spieler des Vereins.   
 
3.   Die Rangliste wird fortlaufend geführt. In der Wertung bleiben alle gespielten Turniere pro Saison.  
 

4.   Können Aktive aufgrund übergeordneter Sportveranstaltungen (Einladungen von NRW und DBV) an Ranglisten-

      turnieren nicht teilnehmen, so erhalten sie die Punkte, die sie beim letzten Ranglistenturnier erreicht haben.

  

Die vorstehende Jugendordnung wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Oktober 1976

von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.  

 
Sie ist als Anlage zu unserer Satzung beim Amtsgericht hinterlegt.  
 
Eine Änderung ergab sich auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 13. Mai 1997.

(als pdf-Datei zum Download)